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BGH, 06.09.1988 - 1 StR 344/88 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Berücksichtigung eines Verlöbnisses im Strafverfahren - Einstufung des Tatopfers als Angehöriger infolge der Verlobung
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
StGB § 11 Abs. 1 Nr. 1a
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BGH, 12.07.1979 - 4 StR 204/79
Revision wegen Verletzung materiellen Rechts; Strafantragserfordernis bei …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 344/88
Ist dieser ernsthafte Wille bei einem von ihnen - auch wenn der andere keine Kenntnis davon hat - nicht vorhanden oder inzwischen aufgegeben worden, so liegt unabhängig von der zivilrechtlichen Beurteilung ein im Strafverfahren zu berücksichtigendes Verlöbnis nicht vor (BGHSt 29, 54, 57 m.w.Nachw.). - BGH, 21.10.1952 - 1 StR 388/52
Anforderungen an das Vorliegen einer betrügerischen Absicht - Nachweis des …
Auszug aus BGH, 06.09.1988 - 1 StR 344/88
Ist eine Erklärung, die sich äußerlich als Eheversprechen gibt, in dieser Weise untrennbar mit erlogenen Angaben verbunden und soll sie mit diesen dazu dienen, den anderen zu betrügen, so kann sie nicht als ernstlich gemeintes Eheversprechen angesehen werden (BGHSt 3, 215, 216, 217).